Betriebsübung
Individualübung
Verhaltensweisen, die sich im Laufe der Zeit in einem Betrieb einspielen, wie Zusatzleistungen an AN, auf welche ursprünglich kein Rechtsanspruch bestand (zB Weihnachtsgeschenk), die Duldung von AN-Verhalten (zB die frühere Beendigung der Arbeit am Freitag um 30 Minuten) oder die Verrichtung von Tätigkeiten durch den AN, wozu er vertraglich nicht verpflichtet ist (zB Kassiererin reinigt auch den Waschraum), werfen insb in zwei Fällen rechtliche Probleme auf:
