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XX. Die Insolvenz des Arbeitgebers (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak11. AuflMärz 2022

A. Allgemeines

583
Bei Zahlungsunfähigkeit dient das Insolvenzverfahren dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Es soll nicht ein Gläubiger, der seine Forderung früher geltend macht, das gesamte Vermögen des Schuldners erhalten, während die anderen Gläubiger „leer ausgehen“. Es kommt daher im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger, bei der jeder eine bestimmte Quote seiner Forderung erhält. Außerdem kann das Unternehmen des Schuldners im Rahmen des Insolvenzverfahrens saniert werden.

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