A. Allgemeines
Arbeitszeit
Das Arbeitszeitrecht als Teil des AN-Schutzrechts verhindert die übermäßige Inanspruchnahme des AN durch den AG, um dessen Gesundheit zu schützen. Darüber hinaus dienen die Arbeitszeitbegrenzungen der Sicherung der Freizeit der AN (Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben),719 der staatlichen Steuerung des Arbeitsmarktes und sollen die AN am Produktivitätsfortschritt teilhaben lassen.720
