A. Haupt- und Nebenleistungspflichten
Hauptleistungspflicht
Synallagma
Wie bereits erwähnt, ist der Arbeitsvertrag ein synallagmatischer, somit ein zweiseitig verpflichtender Vertrag. Nach dem Prinzip „do ut des“ wird eine Leistung um der Gegenleistung Willen erbracht. MaW: Der AN erbringt seine Arbeitsleistung wegen der Entgeltzahlung, der AG erbringt seine Entgeltzahlung wegen der Arbeitsleistung („ohne Arbeit kein Entgelt“). Das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft und die Zahlung des Entgelts sind die wechselseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag.
