A. Die Rechtswissenschaften als normatives System – Rechtsnormen
Rechtsnorm
Rechtsvorschrift
Rechtswissenschaften befassen sich mit Vorschriften, die menschliches Verhalten determinieren – sog Rechtsnormen. Solche Vorschriften beinhalten typischerweise Sollensanforderungen, wonach ein bestimmtes Verhalten (Tun oder Unterlassen) rechtlich verlangt ist.1 Dies unterscheidet sie wesentlich von naturwissenschaftlichen Prinzipien. Derartige Naturgesetze2 besagen bspw, dass sich bestimmte Gegenstände unter Hitze ausdehnen. Dies wird regelmäßig nach dem Falsifikationsprinzip als richtig vorausgesetzt, solange nicht in methodisch einwandfreier Hinsicht das Gegenteil erwiesen wird. Daraus folgt aber nicht, dass das Ausdehnen dieser Gegenstände auch gesollt3 ist. Aus der (naturwissenschaftlichen) Tatsache, dass etwas ist, darf nicht gefolgert werden, dass es auch so sein soll. Naturwissenschaftliche Prinzipien werden von physikalischen, chemischen, biologischen ua – für Menschen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechend erfassbaren – Prinzipien vorgegeben und sind Veränderungen durch den Menschen unzugänglich.
