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7.9. Hamburger Regeln (HamR) Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Beförderung von Gütern auf See United Nations Convention on the Carriage of Goods by Sea

Spera/Schramm/Kafka/Krumpel3. AuflOktober 2020

(Übersetzung der Fassung vom 31.März 1978 gemäß BGBl. Nr. 836/1993)

Präambel

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens, in Erkenntnis der Zweckmäßigkeit der vertraglichen Festlegung von Regeln über die Beförderung von Gütern auf See haben schlossen, zu diesem Zweck ein Übereinkommen zu schließen, und haben demgemäß folgendes vereinbart:

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