(Angenommen von der gemeinsam von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, der Donaukommission und der UN/ECE einberufenen diplomatischen Konferenz, die vom 25. September bis zum 3. Oktober 2000 in Budapest stattgefunden hat. Gemäß Art. 38 CMNI ist die deutsche, englische, französische, niederländische und russische Sprachfassung gleichermaßen verbindlich)
