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6.12. Transportversicherung und Frachtführerhaftung

Spera/Schramm/Kafka/Krumpel3. AuflOktober 2020

Dem Versicherer einer Warentransportversicherung obliegt es, sein Schadensaufkommen durch entsprechende Regressnahmen (Rückgriffe) gegen haftende, schadensverursachende Dritte zu reduzieren. So ist in der Prämienbemessung auch eine eventuelle Rückgriffsmöglichkeit einkalkuliert.

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