Am 11. April 1980 wurde unter Teilnahme von 62 Staaten in Wien die Schlussakte der diplomatischen Konferenz mit dem Hauptinhalt eines UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf bzw. „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“ (CISG) (siehe Abs. 7.1.) verabschiedet. Damit haben jahrelange Bemühungen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL), die dem weltweiten Warenaustausch zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte zu vereinheitlichen, eine erfolgreiche Verwirklichung gefunden.
