Birgit Schneider
In Umsetzung der RL (EU) 2019/1023 bringt das RIRUG Änderungen bei der Entschuldung natürlicher Personen. Das Abschöpfungsverfahren gibt es künftig als Tilgungs- und als Abschöpfungsplan. Für eine Entschuldung nach drei Jahren beim Tilgungsplan werden die Anforderungen an die Redlichkeit des Schuldners erhöht. Daneben werden Änderungen beim Zahlungsplan vorgenommen. Seite 235

