Georg Wabl/Gottfried Gassner
Ohne die Mitwirkung der Geschäftsleitung und der Anteilsinhaber ist eine erfolgreiche Unternehmensrestrukturierung idR nicht möglich. Die RIRL hat den EU-Mitgliedstaaten in beiden Bereichen Vorgaben gemacht, deren Umsetzung durch die ReO im Folgenden kompakt dargestellt wird. Seite 201

