Das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, kurz RIRUG, schließt ein umfangreiches Reformvorhaben ab. Es galt, die „RIRL“ umzusetzen, also die RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren. Das ist mit dem RIRUG BGBl I 2021/147 geschehen.

