Katharina Raabe-Stuppnig/Gerald Ganzger
5.1. Einleitung
Die Berichterstattung über vermutete Straftaten erfreut sich traditionell großer Beliebtheit. Doch ab wann darf über das Bestehen eines Tatverdachts aus rechtlicher Sicht berichtet werden? In welchem Umfang? Wie detailliert? Und welche Mittel stehen Betroffenen, über die identifizierend berichtet wurde, zur Verfügung, um sich zur Wehr zu setzen?

