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Kapitel 13 Streit um Grenzeinrichtungen und Grenzbäume mit Ausführungen zum Überhangs- und Überfallsrecht (Illedits-Lohr)

Illedits-Lohr4. AuflApril 2021

A. Einleitung

13/1
Jeder Grundeigentümer kann nach seinem Ermessen frei entscheiden, nicht nur ob (vgl dazu aber Rz 13/7 und 13/9 ff), sondern auch wie er sein Grundstück gegen Nachbargrundstücke abgrenzt.11OGH 1 Ob 568/49 SZ 23/15; 1 Ob 53/70 EvBl 1970/343. Daraus ergibt sich – nahezu selbstverständlich –, dass Streitigkeiten nicht nur um die Lage der Grundstücksgrenzen (vgl dazu Rz 12/1 ff), sondern auch Streit um die Errichtung einer Grenzeinrichtung sowie Zweifel am Eigentum der errichteten Grenzanlagen per se auftreten können.

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