Das menschliche Zusammenleben in einer zivilisierten Gesellschaft bedarf einer Unmenge von Normen, die das zulässige Verhalten des Einzelnen gegenüber den anderen Mitmenschen festlegen. Der Jurist spricht von Nachbarn, deren vom Gesetzgeber geschützte Rechte nicht verletzt werden dürfen. Nun gibt es aber keinen in der österreichischen Rechtsordnung einheitlichen Begriff des Nachbarn, sondern unterscheidet sich zB der Nachbarschaftsbegriff der GewO umfänglich und inhaltlich von dem des ABGB.

