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„Fit&Proper“ gemäß FM-GwG11Bei dem vorliegenden Beitrag handelt es sich um die Privatmeinung der Verfasserin. (Mueller)

Mueller1. AuflOktober 2023

Elisabeth Viktoria Müller

1. Einleitung

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem durch die FMA – als zuständige Aufsichtsbehörde gem § 25 Abs 1 FM-GwG – durchzuführenden „Fit&Proper-Test“ betreffend die Sorgfalts- und Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) bei GWB22Von diesem Begriff ist auch die Stellvertretung mitumfasst. am Beispiel von Kreditinstituten (KI) und Geschäftsleitung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen gem § 32a FM-GwG.33Wenngleich nicht Gegenstand dieses Beitrages, ist an dieser Stelle festzuhalten, dass darüber hinaus auch eine einzelfallbezogene Involvierung der Fachabteilung (Prävention von GW/TF) bspw bei dem durch die prudentielle Bankenaufsicht der FMA durchzuführenden „Fit&Proper-Test“ der Geschäftsleitung und Aufsichtsratsmitglieder von Kreditinstituten, die neben Kenntnissen im Bank- und Finanzwesen auch spezifisches Fachwissen ua zu den Sorgfaltspflichten zur Prävention von GW/TF aufweisen müssen, erfolgen kann.

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