Elisabeth Viktoria Müller
1. Einleitung
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem durch die FMA – als zuständige Aufsichtsbehörde gem § 25 Abs 1 FM-GwG – durchzuführenden „Fit&Proper-Test“ betreffend die Sorgfalts- und Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) bei GWB2 am Beispiel von Kreditinstituten (KI) und Geschäftsleitung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen gem § 32a FM-GwG.3

