Begriff der Auflösung. Die Auflösung bezeichnet den Zeitpunkt des Beginns der Abwicklung der AG. Die Auflösung hat die Abwicklung zufolge bzw löst die Abwicklung aus, nämlich die Beendigung der laufenden Geschäfte, die Einziehung der Forderungen, die Versilberung des Vermögens, die Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger und letztendlich die Verteilung des Liquidationserlöses an die Aktionäre.