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19. Auflösung und Abwicklung

Brix1. AuflMai 2014

19.1. Auflösung

19.1.1. Auflösungsgründe

19/1
Begriff der Auflösung. Die Auflösung bezeichnet den Zeitpunkt des Beginns der Abwicklung der AG. Die Auflösung hat die Abwicklung zufolge bzw löst die Abwicklung aus, nämlich die Beendigung der laufenden Geschäfte, die Einziehung der Forderungen, die Versilberung des Vermögens, die Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger und letztendlich die Verteilung des Liquidationserlöses an die Aktionäre.796796 Berger in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 203 Rz 5; Hüffer, AktG10 § 262 Rz 2; Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Gesellschaftsrecht Rz 3/903; Geist/Jabornegg in Jabornegg/Strasser AktG5 § 203 Rz 1 ff

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