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1. Einführung

Brix1. AuflMai 2014

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Juristische Person. Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1). Dies deckt sich mit dem Begriff der juristischen Person. Die AG ist somit selbst Träger von Rechten und Pflichten. Die AG ist konto-, grundbuchsund beteiligungsfähig; sie ist besitzfähig, aktiv und passiv parteifähig und prozessfähig.11 Gall in Doralt/Nowotny/Kalss AktG2 § 1 Rz 11; Bachner in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG1 § 1 Rz 8; Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Gesellschaftsrecht Rz 3/2 f

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