OGH 6 Ob 183/18g vom 21.3.2019: Eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die die Zuständigkeit der Bestellung des Geschäftsführers von der Generalversammlung auf den Aufsichtsrat überträgt, verstößt gegen die zwingenden Kompetenzen des GmbH-Rechts und ist daher unzulässig und unwirksam.
