Kurz vorweg:
Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) 2017 verpflichtet große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und im Schnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, eine nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht aufzunehmen oder einen eigenen nichtfinanziellen Bericht abzugeben.
