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Kapitel 5: Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz 2017

Kalss1. AuflDezember 2019

Kurz vorweg:

Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) 2017 verpflichtet große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und im Schnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, eine nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht aufzunehmen oder einen eigenen nichtfinanziellen Bericht abzugeben.

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