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Vorwort

1. AuflDezember 2019

Das Recht des Vorstands und Aufsichtsrats ist in Bewegung. Pro Jahr ändert ein Gesetz oder eine große Novelle des AktG das Regelungsregime dieser beiden Organe. Der Gesetzgeber erließ geradezu stakkatohaft während des vergangenen Jahrzehnts jährlich ein wichtiges neues Gesetz. Während in der ersten Zeit des AktG 1965 jedes Jahrzehnt ein großes neues Gesetz gesehen und verarbeitet hat, steigerte sich diese Frequenz zuletzt auf jährliche Neuerungen. Die Novellen werden auf nationaler wie auf europäischer Ebene beschlossen; an die Seite gesellschaftrechtlicher Regelungen treten – wie die Entwicklungen im Finanzmarktrecht zeigen – mehr und mehr aufsichtsrechtlich geprägte Sondernormen mit zusätzlichen Anforderungen an die Tätigkeit von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.

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