19.1. Patentrecht
Patente stellen eine Art „Tauschhandel“ mit der öffentlichen Hand dar: Für die Offenlegung einer Erfindung garantiert der Staat ein monopolistisches Recht an dieser. Da der Staat ein exklusives Recht an der Verwertung der Erfindung einräumt, müssen bestimmte Formerfordernisse während des Anmeldungsverfahrens und die durch das jeweilige nationale Patentgesetz vorgeschriebenen Kriterien für die Erfindung erfüllt werden. Dieser Tauschhandel ist aber gerade für pharmazeutische Unternehmen von zentraler Bedeutung, wenn es den Schutz ihrer hohen Investitionen im Rahmen der Entwicklung eines neuen Produktes betrifft.

