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I.v. 21 – Bilanzielle Vorsorgen iZm Covid-19 (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Das Bekleidungshandelsunternehmen B betreibt sein Unternehmen in gemieteten Geschäftslokalen. Bilanzstichtag des Unternehmens B ist der 31. 3. 2020. Entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen infolge von Covid-19 ist das Geschäftslokal seit Montag, 16. 3. 2020 bis mind Montag, 13. 4. 2020 geschlossen. Folgende Geschäftsfälle sind im Lichte der Corona-Krise bilanziell zu würdigen:11Spezifische juristische Fragestellungen zu den einzelnen Sachverhalten werden in diesem Beitrag nicht behandelt, die Autoren gehen davon aus, dass der dargestellte Sachverhalt auch juristisch in dieser Form rechtskonform ist.

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