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G 6 – Zulässigkeit einer pauschalen Einzelwertberichtigung (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Eine Bank besitzt zum Bilanzstichtag Forderungen gegen Kreditnehmer iHv MEUR 1.000 netto. In diesem Forderungsbetrag sind sämtliche Einzelwertberichtigungen bereits enthalten. Zusätzlich möchte die Bank für die ausgewiesenen Kredite eine Wertberichtigung von 0,3 % vornehmen, da die Einbringlichkeit der Kredite aus ihrer Sicht in dieser Höhe entsprechend ihrer langjährigen Erfahrungen gefährdet erscheint.

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