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A 1 – Kriterien für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Ein Unternehmer erwirbt Ende des Jahres 2019 einen Vermögensgegenstand in der Absicht, diesen auf Dauer im Unternehmen zu halten. Aufgrund einer Änderung des Geschäftsgegenstandes des Unternehmens im Jahr 2020 wird dieser Vermögensgegenstand nicht mehr benötigt und veräußert.

Fraglich ist die bilanzielle Behandlung des Gegenstands im Jahresabschluss 2019.

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