Bei der Veräußerung von vermieteten oder verpachteten Grundstücken sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Gesetzgeber hat bei solchen Grundstücken in einer bestimmten Konstellation ein „Splitting“ der Einkünfteermittlung vorgesehen. Dieses Splitting erinnert dem Aufbau nach an die „gesplittete Einkünfteermittlung“ bei der Veräußerung von in das Betriebsvermögen eingelegten Grundstücken.1

