Das Gutachten erfolgt in schriftlicher Form und dient dem Unternehmen zur Unterstützung beim Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung über die Angemessenheit bzw die Wirksamkeit des SKS. Das Gutachten umfasst als Anlage auch die SKS-Beschreibung des Unternehmens und die Beschreibung des Kontrollverbunds. Seite 142

