Der Gutachter beurteilt in seinem Gutachten sämtliche Grundelemente des SKS sowie die Beschreibung des eingerichteten SKS. Die Beschreibung besteht aus der Steuerrichtlinie, der Prozessdokumentation und der Risiko-Kontroll-Matrix.
Die Begutachtung des SKS kann eine Erstprüfung (Angemessenheitsprüfung bestehend aus Konzeptions- und Umsetzungsprüfung) oder eine Folgeprüfung (enthält zusätzlich eine Prüfung der Wirksamkeit des eingerichteten Systems) sein.

