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8.3. Ziele und Umfang des Gutachtens

Schreyvogl1. AuflJänner 2020

Der Gutachter beurteilt in seinem Gutachten sämtliche Grundelemente des SKS sowie die Beschreibung des eingerichteten SKS. Die Beschreibung besteht aus der Steuerrichtlinie, der Prozessdokumentation und der Risiko-Kontroll-Matrix.

Die Begutachtung des SKS kann eine Erstprüfung (Angemessenheitsprüfung bestehend aus Konzeptions- und Umsetzungsprüfung) oder eine Folgeprüfung (enthält zusätzlich eine Prüfung der Wirksamkeit des eingerichteten Systems) sein.

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