6.8.1. Shared Service Center
In der Praxis hat sich bei international tätigen Großkonzernen in den vergangenen Jahren der Trend zur Bündelung von Aufgaben in sogenannten „Shared Service Center“ (im Folgenden: „SSC“) verstärkt. Die Aufgabenauslagerung kann von der schlichten Belegerfassung über die Übernahme von Buchhaltungstätigkeiten bis hin zur umfassenden Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen reichen.25 Mit der Einrichtung von SSC sollen Kostenvorteile sowie Effizienzsteigerungen innerhalb eines Konzerns erreicht werden.

