Hohe Steuerausfälle verursacht durch Umsatzsteuerbetrug, Umsatzsteuerhinterziehung, Umsatzsteuerumgehung sowie aufgrund von Insolvenzen, Zahlungsunfähigkeit oder schlicht aufgrund fehlerhafter Berechnungen und deren Meldungen ließen die Umsatzsteuer in den vergangenen Jahren immer weiter in den Fokus der Finanzverwaltung rücken. Der sogenannte „VAT-GAP“ oder auch die „Mehrwertsteuer-Lücke“ bezeichnet dabei die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Umsatzsteuereinnahmen und betrug laut einer Statistik der Europäischen Union geschätzte 147,1 Mrd Euro innerhalb der EU im Jahr 2016.1 Das Interesse der Finanzverwaltung daran, den VAT-GAP zu verringern und die dem Staat zustehenden Umsatzsteuereinnahmen einzutreiben, liegt auf der Hand.

