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III. Übergangsbestimmungen (Weinberger)

Weinberger2. AuflJanuar 2020

Literatur:

Korinek/G. Saria/S. Saria (Hrsg), Versicherungsaufsichtsgesetz; Prölss/Dreher, Versicherungsaufsichtsgesetz13.

A. Einleitung

Übergangsbestimmungen

1
Das VAG ist mit 1. 1. 2016 in Kraft getreten (§ 339 Abs 1 VAG). Gleichzeitig, eigentlich zum 31. 12. 2015, haben das VAG 1978 und die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen ihre Rechtskraft verloren (§ 345 Abs 1 VAG). Hinsichtlich jener Übergangsbestimmungen, die der „schrittweisen Einführung von Solvabilität II“ dienen, ist das VAG allerdings bereits am 1. 4. 2015 bzw am 1. 7. 2015 rechtswirksam geworden (§ 339 Abs 2 iVm § 334 Abs 1, 2 und 4 bzw Abs 3 VAG).

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