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B. Fehler

Windsteiger1. AuflNovember 2018

Ein Produkt ist gem § 5 PHG fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Für die „berechtigten Sicherheitserwartungen“ ist ein durchschnittlicher, „idealtypischer“ Produktbenützer Maßstab. Es handelt sich um einen objektiven Maßstab, bei dessen Beurteilung die Darbietung des Produktes, der vernünftigerweise zu erwartende Gebrauch und der Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes heranzuziehen sind.260260 Rabl, PHG§ 5 Rz 11; Riedler, ZR IV SchRBT GesSch4 Rz 8/7; Fitz/Grau in Fitz/Grau/Reindl, PHG2 § 5 Rz 18. Zudem werden auch außergewöhnliche, wenngleich nicht gänzlich abwegige Nutzungen einer Sache, die als sozialüblich anzusehen sind, davon erfasst.261261 Posch/Terlitza in Schwimann/Kodek, ABGBVII4 § 5 PHG Rz 17; Fitz/Grau in Fitz/Grau/Reindl, PHG2 § 5 Rz 70; OGH 4 Ob 87/97s ecolex 1997, 749 = ZVR 1998,49 = SZ 70/61 = HS 28.639 = HS 28.642 = Zak 2011, 327 (Kolmasch, Judikaturübersicht). Die Praxis unterscheidet zwischen drei Hauptarten von Produktfehlern, die unterschiedliche Stadien der Herstellung von der Konzeption bis hin zum Inverkehrbringen der Erzeugnisse betreffen und von der Rsp262262 RIS-Justiz RS0107606. regelmäßig als Konstruktions-, Produktions- und Instruktionsfehler bezeichnet werden.263263 Koziol/Apathy/Koch, Haftpflichtrecht III3 B Rz 182.

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