Die Statistiken der letzten 30 Jahre belegen eine sinkende Zahl von auf Österreichs Straßen verunglückten Verkehrsteilnehmern. Während es 1980 noch 1.951 Verkehrstote gab, sank die Zahl im Jahr 2017 bereits auf 413.1 Großen Anteil an diesem positiven Trend hat die Automobilindustrie mit ihrem Bestreben, das Autofahren durch den Einsatz von Elektronik komfortabler und vor allem sicherer zu machen. Bereits vor vielen Jahren wurden hier mit dem Einbau von Airbags und automatischen ABS die ersten Schritte gesetzt.2 Am Ende dieses Entwicklungsprozesses steht das autonom fahrende KFZ, welches in naher Zukunft am Straßenverkehr teilnehmen wird, ohne auf einen Lenker angewiesen zu sein. Gerade Letzteres hat, spätestens seit Google 2014 seinen Prototyp des „Google Car“ vorstellte, ein großes mediales Interesse3 und eine große Diskussion über die Fragen zur Haftung und zum Versicherungsschutz hervorgerufen, wobei jedoch nicht übersehen werden darf, dass bereits jetzt viele Fahraufgaben von technischen Systemen übernommen werden und KFZ mit eingebauten FAS wie Einparkhilfen, Spurhalte- und Staufahr-Assistenten gegenwärtig bereits auf Österreichs Straßen unterwegs sind und als autonom fahrende KFZ „light“ dringende und aktuelle Rechtsfragen der Haftung und des Versicherungsschutzes aufwerfen. Diese Fragen fanden bisher kaum Beachtung in der österreichischen Lehre, weshalb diese Arbeit, die durch die Verwendung solcher Systeme möglichen haftungsrechtlichen Folgen nach ABGB, EKHG und PHG sowie die etwaigen Besonderheiten bei der versicherungsrechtlichen Deckung nach AKHB und KHVG genauer untersucht.

