Das Rechtsinstitut der Verjährung als zentraler und bedeutsamer Teil des Zivilrechtes erschwert die Rechtsdurchsetzung nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne um Rechtssicherheit, Beweisbarkeit und Praktikabilität im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung herzustellen bzw zu erhöhen. Daneben wird auch die erzieherische Wirkung derartiger Vorschriften betont. Nicht, dass der Normunterworfene im Allgemeinen erziehungsbedürftig wäre.1 Es ist jedoch unserer Rechtsordnung im Wesentlichen immanent, die Rechtssubjekte zu einem gewissen Verhalten verleiten zu wollen, was man bei Kindern auch „Erziehung“ nennt. Jedenfalls gehört dazu auch, seine Rechte und Ansprüche bei Zeiten geltend zu machen und den Richter davor zu verschonen, längst vergessene Sachverhalte, die sich bereits vor vielen Jahren zugetragen haben, rekonstruieren zu müssen.

