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E. Maklerprovisionen

Riedler1. AuflFebruar 2017

Fraglich ist letztlich, ob und allenfalls in welcher Höhe Provisions-/Rückforderungsansprüche der Makler/VR gegen Makler/VR bei vorzeitiger Auflösung der vermittelten LV-Verträge durch Rücktritt der VN nach § 165a VersVG vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungsmodelle nach MaklerG und VersVG in Betracht kommen.



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