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B. Rücktritt nach § 5c VersVG NEU

Rattacher1. AuflSeptember 2019

1. Entstehungsgeschichte

a) Antrag gem § 26 GOG vom 20. September 2017 betreffend eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes und des Konsumentenschutzgesetzes

Wer in den letzten Septembertagen und ersten Oktobertagen des Jahres 2017 aufmerksam die mediale Berichterstattung in Österreich verfolgt hat, konnte eine hitzige Diskussion mitverfolgen, in deren Zentrum eine Gesetzesinitiative (2319/A)12951295 Antrag gemäß § 26 GOG betreffend ein Bundesgesetz, mit [dem] das Versicherungsvertragsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden, 2319/A 25. GP . stand, wonach die Rücktrittsrechte des VN vereinheitlicht werden sollten. Die im Vorfeld vielfach kritisierte Änderung des Rücktrittsrechts von Versicherungsverträgen wurde allerdings in der 31. Sitzung des Finanzausschusses von der Tagesordnung genommen,12961296 Parlamentskorrespondenz Nr 1017 vom 4.10.2017, https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2017/PK1017/index.shtml (abgerufen am 24.03.2019). sodass über den Antrag gem § 26 GOG in der letzten Nationalratssitzung am 12. Oktober 2017 vor der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 nicht mehr abgestimmt werden konnte. Da grundsätzlich zwischen den GP der Grundsatz der Diskontinuität (vgl Art 28 Abs 4 B-VG) gilt, dh alle Anträge, Vorlagen et al „verfallen“ und in der nächsten GP neu eingebracht werden müssen, war zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar, wie die weitere Entwicklung verlaufen würde.

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