vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung für fremde Rechnung

Kraus1. AuflMärz 2017

1. Willenseinigung der Parteien

Für den Abschluss einer Versicherung für fremde Rechnung ist zum einen zwischen VR und VN die Einigung gefordert, dass durch den Versicherungsvertrag ein fremdes Interesse versichert sein soll. Zum anderen muss der VN diesen Vertrag in eigenem Namen mit dem VR abschließen.472472 7 Ob 67/12x = ecolex 2012, 779 = VersE 2432 = VersR 2013, 650; 7 Ob 48/86 = VersR 1988, 502 = SZ 59/220; 7 Ob 6/86 = VersE 1269 = VersR 1987, 1204 uva; Ertl in Fenyves/Schauer § 74 Rz 1. Zum dVVG 2008 Klimke in Prölss/Martin29 Vor § 43 Rz 2; Brand in Bruck/Möller9 § 43 Rz 30. Zum dVVG 1939 Hübsch in Honsell, Berliner Kommentar § 74 Rz 19; Nießen, Rechtswirkungen 9 f. Zum dVVG 1908 Kisch, Interesse 377.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte