Im Versicherungsrecht werden dem VN gewisse Verhaltensnormen auferlegt, welche ein bestimmtes Tun oder Unterlassen anordnen. Hierbei kann zwischen Obliegenheiten und echten Rechtspflichten unterschieden werden. Die rechtsdogmatische Einordnung der Rechtsnatur der Obliegenheiten ist strittig, sodass sich dazu verschiedene Thesen entwickelt haben. In weiterer Folge stellt sich die Frage, welche Auswirkung die Einordnung unter die jeweilige Theorie für die vorvertragliche Anzeigepflicht hat. Dies soll im Folgenden analysiert werden.

