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VI. Anhang: Abschnitt B Punkt 7 f EHVB 2021

Breksler1. AuflMai 2024

Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2021* und EHVB 2021*) Fassung Februar 2021 […]

7. Fremdenbeherbergung

1. Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art. 7, Punkte 10.2 bis 10.4 AHVB auch auf die Haftung des Versicherungsnehmers als Verwahrer aus der Beschädigung von eingebrachten Sachen der zur Beherbergung aufgenommenen Gäste. Als eingebracht gelten Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einem seiner Leute übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht sind.

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