Das OECD-Musterabkommen ist ein Vertragsmuster, welches idR die Basis für DBA von OECD-Staaten bildet. Im OECD-Musterabkommen wird der Besteuerungsanspruch wie folgt zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem zweiten betroffenen Staat (zB Belegenheitsstaat, Quellenstaat) verteilt:

