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5. Zuteilungsregeln nach dem OECD-Musterabkommen

Lang/Unger8. AuflMärz 2025

Das OECD-Musterabkommen ist ein Vertragsmuster, welches idR die Basis für DBA von OECD-Staaten bildet. Im OECD-Musterabkommen wird der Besteuerungsanspruch wie folgt zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem zweiten betroffenen Staat (zB Belegenheitsstaat, Quellenstaat) verteilt:

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