Die Besteuerung von Grundvermögen und von Kapitalvermögen erfasst grundsätzlich sowohl die Früchte aus dem jeweiligen Vermögen (Mieterträge, Kapitalerträge) als auch die Überschüsse aus der Veräußerung der Substanz. Für Altvermögen, das vor dem 1.4.2012 erworben wurde, sind umfangreiche Übergangsvorschriften zu beachten.

