1.1. Grundprinzipien
Leistungsfähigkeitsprinzip: Jeder soll zur Aufbringung des Steueraufkommens entsprechend seiner individuellen Leistungsfähigkeit beitragen; Personen in der gleichen wirtschaftlichen Ausgangslage sollen gleich und solche in besseren wirtschaftlichen Positionen sollen höher besteuert werden.

