vorheriges Dokument

6.11 Beendigung gemäß §§ 123a, 123b IO (Pfandl/Schmid)

Pfandl/Schmid1. AuflJuni 2019

6.11. Beendigung gemäß §§ 123a, 123b IO

Nicht unerwähnt bleiben sollen die für die Gläubiger unerfreulichste (§ 123a IO) sowie die erfreulichste (§ 123b IO) Variante der Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte