Das österreichische Insolvenzrecht wurde seit der Einführung der Konkursordnung laufend weiterentwickelt und durch kleine und auch große Novellen insbesondere an die Veränderungen im geschäftlichen Verkehr angepasst. Das Ergebnis ist eine Verfahrensordnung, die nicht nur das Vermögen des Schuldners betrifft, sondern auch seine Vertragsbeziehungen mit Dritten.

