Im letzten Kapitel dieses Praxishandbuchs wollen wir uns mit der sogenannten „Datenschutz-Maintenance“ befassen. Darunter wird im Allgemeinen die Aufrechterhaltung bzw die Sicherstellung des DSGVO-konformen Handelns im Unternehmen verstanden. In den vorangegangenen Kapiteln wurde im Wesentlichen aufgezeigt, welche Maßnahmen das jeweilige Unternehmen durchzuführen hat, um datenschutzkonform personenbezogene Daten verarbeiten zu können, mithin datenschutzkonform zu werden. Durch die fortwährende Veränderung in einem Unternehmen, gerade im Bereich der IT oder im Personalstand, ist es unbedingt erforderlich, aktiv sicherzustellen, dass der Status quo eines DSGVO-konformen Unternehmens auch in Zukunft Bestand hat. Mit anderen Worten geht es darum, datenschutzkonform zu bleiben. Der Verantwortliche ist daher angehalten, in seinem Unternehmen Prozesse zu definieren, die den geschaffenen Datenschutzstandard auch in Zukunft gewährleisten. Der DSB unterstützt den Verantwortlichen bei dem Erreichen der Datenschutzkonformität beratend (siehe Kapitel 1).

