Die mit der DSGVO eingeführten Grundsätze „Privacy by Design“ (übersetzt in etwa: Datenschutz durch Technikgestaltung) und „Privacy by Default“ (übersetzt in etwa: Datenschutz als Standardeinstellung) tragen dem Gestaltungsspielraum von Verantwortlichen bei der konkreten Ausgestaltung von Verarbeitungsvorgängen Rechnung. Es gilt, den Schutz der Privatsphäre in allen Phasen der Entwicklung neuer Produkte und Technologien zu berücksichtigen. Seite 62

