Die Frage der Zulässigkeit einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist der Ausgangspunkt für eine datenschutzrechtliche Überprüfung im Unternehmen. Die DSGVO verbietet grundsätzlich, personenbezogene Daten zu verarbeiten, und erlaubt eine solche nur ausnahmsweise, wenn die Verarbeitung auf einen der Erlaubnistatbestände der DSGVO gestützt werden kann (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Die Zulässigkeit der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten wird unter B.2. behandelt.

