Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen erfolgt in Österreich ua zivil(-verfahrens)- und strafrechtlich. Gerade wirksame strafrechtliche Bestimmungen haben sich als unabdingbar erwiesen.95 Während der zivilrechtliche Schutz durch die Vorgaben der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie96 verbessert wird, bilden das UWG (§§ 11, 12) und das StGB (§§ 122, 123, 124) zwar eine Seite 12sich ergänzende Ausgangslage für den strafrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dieser muss aber punktuell optimiert werden – sowohl im Anwendungsbereich als auch in der Durchsetzung.

