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Kapitel 5: „Hartes“ gegen „Weiches“ Kartellrecht (Lorenz/Zellhofer)

Lorenz/Zellhofer1. AuflApril 2019

1. Allgemeines

Hard law

Soft Law

5.1.
Am Ende dieses Einführungskapitels werden die Beziehungen zwischen sogenannten „harten“ und „weichen“ Kartellrechtsvorschriften („hard und soft competition law“) dargestellt. Von harten Rechtsvorschriften wird im Zusammenhang mit zwingenden Vorschriften des europäischen Primär- und Sekundärrechts (Art 101 und 102 AEUV und die GVO) und den entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften gesprochen. Weiches Recht hingegen definiert sich durch nicht-bindende Maßnahmen oder Verhaltensregeln („quasi-legal measures100100Vgl Cosma/Whish, Soft Law in the Field of EU Competition Policy, European Business Law Review (2003) 14 (1, 25 und 53).). Diese haben zwar keinen zwingenden Charakter, können aber nichtsdestoweniger praktische Auswirkungen haben.101101Snyder, Soft law and Institutional Practice in the European Community, in Martin, The Construction of Europe. Essays in Honor of Emile Noël (1994) 197. In Anbetracht des steigenden Bedarfs erlangen Analysen zu EU „Soft Law“ zunehmende Bedeutung. Weitere diesbezügliche Nachweise finden sich bei: Trubek/Cottrell/Nance, „Soft law“, „Hard law“ and European Integration: Towards a Theory of Hybridity, http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=855447 (abgefragt am 12. 12. 2018). Das sogenannte „Soft Law“ kann verschiedene Formen wie bspw Empfehlun

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gen, Erklärungen, Grünbücher, Weißbücher, Bekanntmachungen, Leitlinien, Rahmenbedingungen (zB im Beihilferecht), Verhaltensregeln und behördliche Vereinbarungen annehmen.

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