1. Allgemeines
Hard law
Soft Law
Am Ende dieses Einführungskapitels werden die Beziehungen zwischen sogenannten „harten“ und „weichen“ Kartellrechtsvorschriften („hard und soft competition law“) dargestellt. Von harten Rechtsvorschriften wird im Zusammenhang mit zwingenden Vorschriften des europäischen Primär- und Sekundärrechts (Art 101 und 102 AEUV und die GVO) und den entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften gesprochen. Weiches Recht hingegen definiert sich durch nicht-bindende Maßnahmen oder Verhaltensregeln („quasi-legal measures“100). Diese haben zwar keinen zwingenden Charakter, können aber nichtsdestoweniger praktische Auswirkungen haben.101 Das sogenannte „Soft Law“ kann verschiedene Formen wie bspw EmpfehlunSeite 100

