Dieser Teil befasst sich mit einer Reihe von allgemeinen Fragen zur kartellrechtlichen Behandlung von Vertriebsvereinbarungen. Näher behandelt werden hierzu die anwendbaren unionsrechtlichen und nationalen Kartellvorschriften; die Implementierung und Durchsetzung von Art 101 AEUV und der nationalen Kartellverbotsnormen; sowie Natur und rechtliche bzw praktische Wirkungsweise von sogenanntem „
Soft Law“ (Mitteilungen, Leitlinien etc) im Vergleich zu zwingenden Vorschriften des primären und sekundären Unionsrechts sowie des nationalen Kartellrechts.